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Nutzungsbedingungen für den MCP-Zugang

Zugang zum Vorrangigen Hilfeassistenten über die Programmschnittstelle

Stand: August 2026 · Fassung 2026-08-27

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für den Zugang zum Vorrangigen Hilfeassistenten über die Programmschnittstelle nach dem Model Context Protocol (MCP) — nachfolgend MCP-Zugang. Anbieter ist die Micro-SaaS Factory UG (haftungsbeschränkt), Von-Ascheberg-Weg 45, 48167 Münster.

(2) Ergänzend gelten die AGB. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten der vom Nutzer betreuten Personen gilt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung. Bei Widersprüchen gehen diese Bedingungen den AGB vor, soweit sie den MCP-Zugang betreffen; der Auftragsverarbeitungsvertrag geht in Datenschutzfragen beiden vor.

(3) Der MCP-Zugang wird ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB angeboten, insbesondere beruflichen Betreuerinnen und Betreuern. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

§ 2 Was der Dienst leistet — und was er nicht leistet

(1) Der Vorrangige Hilfeassistent ist ein Navigator, kein Berechner. Er wertet die vom Nutzer beschriebenen Fallmerkmale gegen ein hinterlegtes Regelwerk aus und benennt, welche vorrangigen Sozialleistungen in Betracht kommen, wie sie zueinander im Vorrangverhältnis stehen und in welcher Reihenfolge sie zu beantragen sind.

(2) Der Dienst berechnet keine Leistungshöhe. Wo Beträge genannt werden, handelt es sich entweder um bundes- oder landesrechtlich feste Pauschalen oder um Richtgrößen zur Einordnung. Bedarfsgeprüfte Leistungen berechnet ausschließlich der zuständige Träger. Eine im Dienst genannte Größenordnung ist keine Zusage und keine Berechnung.

(3) Der Dienst erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Er trifft keine Anspruchsentscheidung. Verbindlich entscheiden allein die zuständigen Leistungsträger (Jobcenter, Sozialamt, Kranken- und Pflegekasse, Familienkasse, Rentenversicherung, Versorgungsamt und andere).

(4) Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die vollständige Erfassung aller im Einzelfall bestehenden Leistungsansprüche.

§ 3 Grenzen der Abdeckung

(1) Der Dienst prüft ausschließlich die in seinem Katalog modellierten Leistungen. Der jeweils gültige Katalog ist über die Funktion liste_leistungen abrufbar und ist die maßgebliche Auskunft über den Umfang der Abdeckung.

(2) Nicht in der Liste bedeutet nicht kein Anspruch. Es kann ebenso bedeuten, dass eine Leistung nicht modelliert ist. Nicht modelliert sind insbesondere das Unterhaltsrecht, die konkrete Rentenberechnung, kommunale Einzelfall- und Härtefallleistungen sowie Stiftungs- und Fondsleistungen.

(3) Ein Ergebnis ist erst dann als „nach dem beschriebenen Profil kein Anspruch" zu lesen, wenn der Dienst keine offenen Bedürftigkeitsfragen mehr ausweist. Solange offene Fragen angezeigt werden, ist das Ergebnis vorläufig.

(4) Rechtsänderungen werden regelmäßig, aber nicht in Echtzeit eingepflegt. Jede Antwort nennt den zugrunde gelegten Rechtsstand. Der Nutzer prüft Aktualität und Richtigkeit im Einzelfall selbst.

§ 4 Beta-Status

(1) Der MCP-Zugang befindet sich in einer geschlossenen Beta. Er steht ausschließlich ausdrücklich eingeladenen und freigeschalteten Nutzern offen.

(2) In der Beta können Funktionen, Datenfelder, Benennungen und Antwortformate ohne Vorlauf geändert, eingeschränkt oder entfernt werden. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, auf Fehlerfreiheit oder auf den Fortbestand einzelner Funktionen.

(3) Der Anbieter kann den Zugang jederzeit und ohne Angabe von Gründen aussetzen oder beenden, insbesondere bei Verstößen gegen diese Bedingungen. Bereits gespeicherte Daten des Nutzers bleiben davon unberührt und können weiterhin über die Weboberfläche abgerufen und gelöscht werden.

(4) Rückmeldungen aus der Beta darf der Anbieter zur Verbesserung des Dienstes verwenden. Fallinhalte werden dabei nicht verwendet.

§ 5 Der vom Nutzer eingesetzte KI-Client

(1) Wie der Zugang funktioniert. Der Nutzer verbindet den Dienst mit einer Anwendung seiner Wahl — etwa einem KI-Chat-Dienst oder einem Entwicklungswerkzeug. Diese Anwendung ruft die Funktionen des Dienstes auf, empfängt dessen Antworten und gibt sie in eigener Gestaltung wieder. Der Anbieter stellt die Antwort bereit; die Darstellung verantwortet die Anwendung des Nutzers.

(2) Pflichtangaben in jeder Antwort. Jede Analyse-Antwort des Dienstes enthält maschinenlesbar mindestens:

  • den Hinweis, dass es sich um ein Navigations- und kein Beratungsergebnis handelt,
  • den Hinweis auf die Grenzen der Abdeckung,
  • die offenen Bedürftigkeits- und Voraussetzungsfragen,
  • die Annahmen, unter denen gerechnet wurde,
  • etwaige Plausibilitätshinweise sowie
  • den zugrunde gelegten Rechts- und Katalogstand.

(3) Was der Anbieter nicht erzwingen kann. Ob und wie eine dritte Anwendung diese Angaben anzeigt, liegt außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Eine solche Anwendung kann die Antwort zusammenfassen, umformulieren, kürzen oder ergänzen; dabei können die Pflichtangaben ganz oder teilweise entfallen, und es können Aussagen hinzukommen, die der Dienst nicht getroffen hat. Der Anbieter kann das technisch nicht verhindern und tut auch nicht so, als könne er es.

(4) Was daraus folgt.

  • Die Pflichtangaben nach Absatz 2 gelten unabhängig davon, ob die vom Nutzer eingesetzte Anwendung sie anzeigt. Ihr Fehlen in der Darstellung bedeutet nicht, dass sie nicht gelten.
  • Der Nutzer behandelt die Ausgabe seiner Anwendung als Wiedergabe, nicht als Antwort des Dienstes. Maßgeblich ist die Antwort des Dienstes selbst.
  • Vor einer Entscheidung mit Folgen für eine betreute Person — insbesondere vor einer Antragstellung, dem Verzicht auf einen Antrag oder dem Ablauf einer Frist — vergewissert sich der Nutzer über die offenen Fragen, die Annahmen und die Grenzen der Abdeckung anhand der Antwort des Dienstes.
  • Für Inhalte, die eine dritte Anwendung hinzufügt, verändert oder weglässt, haftet der Anbieter nicht.

(5) Datenschutz. Die vom Nutzer eingesetzte Anwendung ist kein Unterauftragsverarbeiter des Anbieters. Für ihren Einsatz braucht der Nutzer eine eigene datenschutzrechtliche Grundlage, insbesondere einen eigenen Auftragsverarbeitungsvertrag mit deren Anbieter (siehe AVV § 1a).

(6) Veralteter Funktionsstand. Anwendungen speichern die Liste der verfügbaren Funktionen zwischen. Meldet eine Anwendung, eine Funktion existiere nicht, ist zuerst ihre Funktionsliste zu aktualisieren. Jede Antwort trägt dafür eine Kennung des Funktionsstands.

§ 6 Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer hält seine Zugangsdaten geheim und gibt den Zugang nicht an Dritte weiter. Der Zugang ist personengebunden.

(2) Der Nutzer verbindet den Dienst nur mit Anwendungen, deren Anbieter er kennt und deren Zieladresse er im Freigabe-Dialog geprüft hat.

(3) Der Nutzer gibt keine unmittelbar identifizierenden Angaben zu betreuten Personen ein — insbesondere keine Namen, Anschriften, vollständigen Geburtsdaten, Aktenzeichen oder Bankverbindungen. Der Dienst benötigt sie nicht und sieht keine Felder dafür vor. Diese Pflicht ist Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO; sie ändert nichts daran, dass die übrigen Fallmerkmale personenbezogene Daten bleiben und dem Auftragsverarbeitungsvertrag unterliegen.

(4) Der Nutzer nutzt den Dienst nicht automatisiert in einem Umfang, der über die Bearbeitung eigener Betreuungsfälle hinausgeht, und unternimmt keine Versuche, den Katalog, das Regelwerk oder die hinterlegten Texte systematisch auszulesen.

(5) Der Nutzer prüft die Ergebnisse eigenständig fachlich. Die Verantwortung für die Antragstellung, für Fristen und für die Entscheidung im Einzelfall bleibt bei ihm.

§ 7 Haftung

(1) Es gilt § 7 der AGB entsprechend. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Haftung für versäumte oder nicht erkannte Leistungsansprüche, für Entscheidungen auf Grundlage der Ergebnisse und für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität des hinterlegten Regelwerks.

(2) Ergänzend gilt der Haftungsausschluss aus § 5 Abs. 4 dieser Bedingungen für die Wiedergabe durch eine dritte Anwendung.

(3) Unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder den Funktionsumfang erforderlich ist. Über Änderungen wird der Nutzer in Textform informiert.

(2) Die jeweils gültige Fassung ist unter /mcp-nutzungsbedingungen abrufbar und trägt eine Fassungskennung.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Münster.